Alles was du über das Bundesprogramm zur Rehkitzrettung 2023 wissen musst

Vom 1. März bis zum 30. Juni 2023 die Förderung beantragen!

Die Rettung von Kitzen vor der Mahd ist ein immer wichtig werdender Aspekt in der Landwirtschaft. Damit die Rettung der Jungtiere weiterhin am Vormarsch bleibt, stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erneut eine deutschlandweite Förderung zur Verfügung. Alles wissenswerte findest du in unserem Beitrag.

Achtung: Der Antrag MUSS vor dem Kauf der Drohne gestellt und bewilligt sein.

  1. Was wird gefördert?
  2. Was wird nicht gefördert?
  3. Wer kann eine Förderung beantragen?
  4. Ab wann kann der Antrag gestellt werden?
  5. Wie hoch ist die Fördersumme?
  6. Wo kann der Antrag gestellt werden?

Was wird genau gefördert?

Gefördert werden Drohnen, die zur Rehkitzrettung geeignet sind. Das heißt die gekaufte Drohne muss über eine Echtbildkamera verfügen, die eine Wärmebildkamera integriert hat oder zumindest damit kompatibel ist. Zudem ist es Pflicht, dass die Drohne eine Home-Return-Funktion und eine Flugzeit von 20 Minuten besitzt. Förderfähig wären somit unsere Komplettsets.

Zu der Drohne gibt es zudem keine Einschränkungen was die Zusatzkosten für die Anschaffung von Zubehör betrifft. Zubehör wären beispielsweise Akkus, Steuerungsgeräte oder Transportbehälter.

Welches Set am besten für eure Rettungsmission geeignet ist, können wir gerne telefonisch besprechen!

Was wird nicht gefördert?

Kosten für:

  • bereits gekaufte Drohnen
  • Einweisungen
  • Schulungen
  • Wartung und Pflege
  • Eigenleistungen
  • das Erlangen des Drohnenführerscheins/Fluglizenz
  • erforderliche Betriebsmittel

Das sollte zukünftige Kitzretter nicht abschrecken: Denn bei uns erhältst du eine Einweisung zu jedem Kauf einer Drohne immer kostenlos dazu. Bei dieser Einweisung zeigen wir dir wie man die Drohne bedient, auf was man alles achten muss und beantworten dir auch alle Fragen dazu. Zudem sind wir auch nach dem Kauf der Drohne für unsere Kunden da.

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Einen Antrag können nur eingetragene Vereine stellen, welche eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Eingetragene Kreisjagdvereine
  • Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben satzungsgemäß die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören

Du benötigst eine Suchdrohne? Dann melde dich und ich werde dir bei deinen Fragen helfen - ganz ohne Kaufzwang!

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Ab wann kann der Antrag gestellt werden?

Ab dem 1. März können Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Die Anträge auf Förderung müssen bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Aktuell können pro Verein ein oder zwei Drohnen gefördert werden. Je Drohne gibt es 60% Förderung, aber auf maximal 4000 Euro beschränkt.

Somit ist jedes unserer Komplettsets förderfähig:

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann im Online-Portal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden: